Dreyzehnter Abschnitt.
Vom Isländischen Handel.

Der Isländische Handel ist vielen Veränderungen unterworfen. Bis im Jahr 1400 seegelten mehrentheils nur die Norweger dahin, und kauften die Fische auf, welche der Isländer nicht mit eigenen Schiffen ausführte. Hernach bekamen die Engelländer diesen Handel bis zur Zeit der Reformation, da er in die Händer der Teutschen fiel, und besonders die Hamburger viel dabey gewonnen. Christian IV. aber, der sich überhaupt die Emporbringung des Dänischen Handels sehr angelegen seyn liessn, richtete ebenfalls seine Augen auf Island. Er verbot im Jahr 1602 allen Handel der Hanseestädte dahin, und trug solchen dagegen Kopenhagen, Malmö, und andern der Krone Dänemarks damals unterwürfigen Städten auf. Doch kam die Isländische Compagnie zu Kopenhagen nicht ehe in Ordnung als im Jahr 1620, nachdem der König 1619 allen Handel der Hanseestädte daselbst aufs neue verboten hatte. Diese Comapgnie ward bis 1662 fortgesetzt, da sie durch eine besondere Verordnung aufgehoben ward. Daran war unter andern auch das Schuld, dass die Seeräuber im Jahr 1627 in Island grossen Schaden gethan, und viele Leute mit weggeführt hatten, welche doch neun Jahr nachher grösstentheils vom Könige wieder ausgelöst wurden (*).

(*) Schon 1579 hatten die Isländer einen Besuch von Engländischen Seeräubern, 1613, 1614, 1615 und 1616 von den Französischen, und 1627 von den Algierern und Maroccanern, die alles ws sie nicht fortbringen konnten, zerstörten und verbrannten. Pontoppidan führt auch an, dass 1687 Türkische Seeräuber nach Island gekommen seyn sollen, allein er irrt darinn. Siehe Finn. Hist. Eccles. S. 491.

Es verdross dies dem Könige um so mehr, da die Isländische Compagnie es übernommen hatte, nicht nur das Land mit den nöthigen Waaren zu versehen, sondern es auch zu beschptzen. Und hatte dieser Umstand für die Compagnie dir Würkung, dass die, welche Actien zu 1000 Reichsthaler hatten, nur 500, und die, welche zu 200 Reichsthaler Actien hatten, gar nichts zurück erhielten. Die Compagnie bezahlte für jeden Hafen etwas gewisses an den König, und für jedes Schiff einen Reichsthaler an den Stiftsamtmann, auch musste sie etwas gewisses von den Westmanns-Inseln an des Königs Vorrathshaus abgeben.

Hernach ward der Handel in jedem Hafen alle sechs Jahre an die Meistbiethende überlassen. Seit 1734 aber hat eine octroirte Handelsgesellschaft gegen eine jährliche Abgabe an den König von 6000 Rthlr. aufs neue das Monopolium desselben gehabt. Sie schickt alle Jahr 24 bis 30 Schiffe mit Getraide, Brod, Wein, Eisen, Zimmerholz u.d.m. dahin, und führt dagegen aus 22 Häfen, Fische, Fleisch, Butter, Thran, Häute, Wolle und Wollenwaaren aus, welche sie, gegen die dahin gebrachten Waaren, nach Vorschrift einer 1702 ausgefertigten Taxe, eingetauscht hat. Ob die Compagnie auf diesen Handel viel gewinnt oder nicht, ist schwer zu sagen, allein das ist unläugbar, dass die Isländer dabey verlieren, denn die Holländer bezahlen gerne weit über die Taxe, und führen ihnen weit bessere Waaren zu, als die Compagnie an sie verkauft. Daher kommt es auch, dass, obgleich verschiedene Holländische Schiffe des verbotenen Handels wegen dort sequestrirt worden, die Isländer doch unter der Hand viele Fische an solche verkaufen. Die Handelsbedienten der Isländischen Compagnie können dies bald aus dem kleinen Vorrath abnehmen, den sie ihnen hernach zu überlassen im Stande sind, und sind daher übel mit ihnen zufrieden (*).

(*) Diese Compagnie ist im Jahr 1776 den 30 May aufgehoben, und eine neue Taxe verordnet worden, nach welcher der Handel jetzt für die Rechnung der Krone, unter Aufsicht des Staatsrathes Erichsens, getrieben wird.

Alle Jahre wird bey Hraundals-retter ein Markt gehalten, wo die, welche tiefer ins Land hinein wohnen, gegen Butter, Wallmar und Schaafe, sich Fische, Thran und dergleichen Waaren mehr eintauschen. Zu Reikavik ist eine Wollenfabrik angelegt, die zwanzig bis dreyssig Arbeiter hat; man findet auch hier und dort im Lande bey den Bauren Weberstühle, doch könnten deren noch weit mehrere angelegt werden.

Im Lande gilt Dänische Münze, allen der ganze Vorrath des baaren Geldes kann nicht zu viele 1000 Rthl. heranlaufen. Alle Rechnungen so gar werden nicht in Gelde, sondern nach Fischen und Ellen geführt, und zwar machen 48 Fische, jeder Fisch zu zwey Pfund gerechnet, so viel als einen Reichsthaler, eben so machen auch 24 Ellen ebenfalls einen Reichsthaler aus (*). Man kauft ein Pferd für 150 Fische, und ein Guth für 6000 Ellen. Ein Vätt ist fünf Lispfund, ein Faering zehn Pfund. Auf eine Tonne rechnet man 136 Pott, und auf ein Kutur fünf. Die Isländische Elle ist der Hamburger Elle gleich, davon drey eine Klafter machen.

(*) Man ist miteinander übereingekommen, 30 Ellen einem Reichsthaler gleich zu rechnen, und macht dies also eine Art Cours aus.


Vierzehnter Abschnitt.
Inhalt der Islandreise.